Rechtsprechung
   BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1213
BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B (https://dejure.org/2020,1213)
BSG, Entscheidung vom 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B (https://dejure.org/2020,1213)
BSG, Entscheidung vom 13. Januar 2020 - B 5 R 256/19 B (https://dejure.org/2020,1213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,1213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - grundsätzliche Bedeutung - 45jährige Wartezeiterfüllung - vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers - Rechtsauslegung - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB VI § 51 Abs. 3a ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Erfüllung der Wartezeit für die Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - grundsätzliche Bedeutung - 45jährige Wartezeiterfüllung - vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers - Rechtsauslegung - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 19/17 R

    Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B
    Auch der 13. Senat des BSG konnte sich in zwei Urteilen vom 12.3.2019 nicht davon überzeugen, dass § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 2 und 3 SGB VI in der Fassung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes verfassungswidrig ist (BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 19/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 3 RdNr 30 ff, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 5/17 R - juris RdNr 28 ff).

    Der 13. Senat hat in einer Konstellation, in der ein Versicherter zur Insolvenzabwendung in eine Transfergesellschaft wechselte und das "Transferarbeitsverhältnis" durch Fristablauf endete, entschieden, dass auch dann nicht die Wartezeit einer Rente für besonders langjährig Versicherte durch den Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn erfüllt ist (vgl BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 19/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B
    Mit Urteil vom 28.6.2018 (B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2) hat der Senat in einer weiteren Entscheidung geklärt, dass der Bezug von Arbeitslosengeld nur dann durch eine "vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt" ist, wenn das gesamte Unternehmen des konkreten rechtlichen Arbeitgebers als Basis vorhandener Beschäftigungen wegfällt, dh die gesamte Unternehmensorganisation insbesondere durch Entlassung aller Arbeitnehmer, dh Beendigung sämtlicher Beschäftigungen, und Veräußerung oder sonstige Weggabe aller Sachmittel aufgelöst wird.

    Dass die Beschränkung auf die vollständige Geschäftsaufgabe nicht den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, hat das BSG ebenfalls in dem vom Kläger nicht berücksichtigten Urteil vom 28.6.2018 bereits entschieden (B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 82 ff) .

  • BSG, 02.03.2015 - B 12 KR 60/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger damit aus sich heraus verständliche Rechtsfragen zur Auslegung revisibler (Bundes-)Normen formuliert, an denen das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen könnte (vgl dazu BSG Beschlüsse vom 2.3.2015 - B 12 KR 60/14 B - juris RdNr 15 und vom 4.4.2016 - B 13 R 43/16 B - RdNr 6; Becker, SGb 2007, 261, 265; Krasney/Udsching/Groth, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, Kap IX RdNr 181) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B
    Soweit der Kläger in der Sache eine fehlerhafte Rechtsanwendung des LSG geltend macht, kann auf eine vermeintliche Fehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 67).
  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 8/16 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B
    Der Kläger zitiert lediglich die ersten beiden Urteile, die zu diesem Komplex ergangen sind (BSG Urteile vom 17.8.2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 1 und - B 5 R 16/16 R -).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B
    Leitet eine Beschwerde die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus einer Verletzung von Normen des GG ab, darf sie sich nicht auf die bloße Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den (konkret) gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substanzieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (stRspr, zB bereits BSG Beschluss vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11) .
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 5/17 R

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B
    Auch der 13. Senat des BSG konnte sich in zwei Urteilen vom 12.3.2019 nicht davon überzeugen, dass § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 2 und 3 SGB VI in der Fassung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes verfassungswidrig ist (BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 19/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 3 RdNr 30 ff, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 5/17 R - juris RdNr 28 ff).
  • BSG, 04.04.2016 - B 13 R 43/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger damit aus sich heraus verständliche Rechtsfragen zur Auslegung revisibler (Bundes-)Normen formuliert, an denen das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen könnte (vgl dazu BSG Beschlüsse vom 2.3.2015 - B 12 KR 60/14 B - juris RdNr 15 und vom 4.4.2016 - B 13 R 43/16 B - RdNr 6; Becker, SGb 2007, 261, 265; Krasney/Udsching/Groth, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, Kap IX RdNr 181) .
  • BSG, 15.04.2019 - B 13 R 233/17 B

    Zuschusses zu den Kosten einer zahnprothetischen Versorgung durch einen

    Auszug aus BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B
    Die Bezeichnung von abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfragen ist unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (BSG Beschluss vom 15.4.2019 - B 13 R 233/17 B - juris RdNr 9; Becker, SGb 2007, 261, 265; Krasney/Udsching/Groth, aaO, Kap IX RdNr 181).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 13.01.2020 - B 5 R 256/19 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 07.09.2023 - B 5 R 75/23 B
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des 5. und des - inzwischen geschlossenen - 13. Senats des BSG ist ein Arbeitslosengeldbezug nur dann durch eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt, wenn das gesamte Unternehmen des konkreten rechtlichen Arbeitgebers als Basis vorhandener Beschäftigungen wegfällt, dh die gesamte Unternehmensorganisation insbesondere durch Entlassung aller Arbeitnehmer, also Beendigung sämtlicher Beschäftigungen, und Veräußerung oder sonstige Weggabe aller Sachmittel aufgelöst wird (vgl bereits BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 28; BSG Beschluss vom 13.1.2020 - B 5 R 256/19 B - juris RdNr 10; BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - BSGE 130, 153 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 4, RdNr 29; BSG Urteil vom 22.3.2021 - B 13 R 7/20 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 5 RdNr 19) .
  • BSG, 17.11.2021 - B 5 R 221/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge -

    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der betroffenen einfachgesetzlichen Normen aufgezeigt, die Sachgründe ihrer jeweiligen Ausgestaltung erörtert und im Einzelnen beschrieben werden, wodurch welche Vorschrift des GG verletzt wird (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 19.3.2020 - B 1 KR 89/18 B - SozR 4-2500 § 291 Nr. 3 RdNr 19; BSG Beschluss vom 30.6.2014 - B 9 BL 2/13 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 13.1.2020 - B 5 R 256/19 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 8.4.2020 - B 12 R 45/19 B - juris RdNr 7, jeweils mwN).
  • BSG, 19.10.2021 - B 5 R 191/21 B

    Gewährung einer höheren Rente wegen Erwerbsminderung Bewertung des

    Die Formulierung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 13.1.2020 - B 5 R 256/19 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 8.3.2021 - B 9 BL 3/20 B - juris RdNr 17) .
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 R 44/23 B
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des 5. und des - inzwischen geschlossenen - 13. Senats des BSG ist ein Arbeitslosengeldbezug nur dann durch eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt, wenn das gesamte Unternehmen des konkreten rechtlichen Arbeitgebers als Basis vorhandener Beschäftigungen wegfällt, dh die gesamte Unternehmensorganisation insbesondere durch Entlassung aller Arbeitnehmer, also Beendigung sämtlicher Beschäftigungen, und Veräußerung oder sonstige Weggabe aller Sachmittel aufgelöst wird ( BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 25/17 R - BSGE 126, 128 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2, RdNr 28; BSG Beschluss vom 13.1.2020 - B 5 R 256/19 B - juris RdNr 10; BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 23/18 R - BSGE 130, 153 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 4, RdNr 29; BSG Urteil vom 22.3.2021 - B 13 R 7/20 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 5 RdNr 19) .
  • BSG, 29.09.2021 - B 5 R 178/21 B

    Vormerkung von Beitragszeiten; Grundsatzrüge im

    Auf eine (vermeintliche) Fehlerhaftigkeit der angegriffenen Entscheidung kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 13.1.2020 - B 5 R 256/19 B - juris RdNr 13 mwN; BSG Beschluss vom 2.2.2021 - B 10 ÜG 5/20 B - juris RdNr 8).
  • BSG, 19.11.2021 - B 5 R 272/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die Formulierung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 13.1.2020 - B 5 R 256/19 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 8.3.2021 - B 9 BL 3/20 B - juris RdNr 17) .
  • BSG, 20.12.2021 - B 5 R 279/21 B

    Vermutung einer Versorgungsehe Grundsatzrüge im

    Die Formulierung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 13.1.2020 - B 5 R 256/19 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 8.3.2021 - B 9 BL 3/20 B - juris RdNr 17) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht